Der vom IWC vergebene Titel "Deutscher Champion IWC“ kann nur durch mindestens vier Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, wobei zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen.
Die Anwartschaften können nur in der Zwischenklasse, Offenen Klasse sowie Champion- und Gebrauchshundklasse auf termingeschützten Zuchtschauen vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (IWC)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Champion IWC dürfen am gleichen Tag und Ort in den jeweiligen Klassen nur einmal vergeben werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion IWC" nur einmal erhalten.
Der vom IWC vergebene Titel "Deutscher Jugendchampion IWC“ kann nur durch mindestens 3 Anwartschaften unter 2 verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden, ohne zeitliche Einschränkung.
Die Anwartschaften können nur in der Jugendklasse vergeben werden. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugendchampion (IWC)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Jugendchampion IWC“ dürfen am gleichen Tag und Ort in den jeweiligen Klassen nur einmal vergeben werden. Ein Hund kann den Titel „Deutscher Jugendchampion IWC" nur einmal erhalten.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion IWC“ bzw. „Deutscher Jugendchampion IWC“ muss in der Geschäftsstelle beantragt werden: Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. |